Hausordnung
In einer Gemeinschaft – wie sie SchülerInnen und LehrerInnen einer Schule bilden – müssen bestimmte Regeln eingehalten werden, wenn die Zusammenarbeit für alle Beteiligten erfolgreich und zum Wohle aller sein soll. Aus diesem Grund gibt es folgende Hausordnung:
- Wir pflegen einen freundlichen, höflichen, rücksichtsvollen, und ehrlichen Umgang miteinander.
- In der Schule und an sonstigen Unterrichtsorten ist angemessene Kleidung zu tragen.
- Im Schulhof müssen Fahrzeuge wie Fahrräder, (E)-Scooter etc. aus Sicherheitsgründen geschoben werden. Sie werden im Fahrradständer des Pausenhofes abgestellt.
- Das Betreten des Schulhauses erfolgt mit dem Läuten um 745 Uhr (nachmittags um 13.25 Uhr). SchülerInnen mit späterem Unterrichtsbeginn dürfen das Schulgebäude erst in der Pause vor ihrer Stunde betreten.
- Während der gesamten Schulzeit ist die Verwendung von Handys bzw. Smartphones und Smartwatches untersagt. Kopfhörer werden mit dem Betreten des Schulgebäudes aus/von den Ohren genommen und weggeräumt, sodass sie nicht mehr zu sehen sind.
- An der Garderobe ziehen die SchülerInnen ihre Hausschuhe an und legen Jacken und Kopfbedeckungen unaufgefordert ab. Ausgenommen ist das Tragen des Kopftuches aus religiösen Gründen. Kapuzen werden abgenommen. In der Turnhalle sind hallengeeignete Sportschuhe verpflichtend.
- Zu Beginn der Stunde befinden sich alle SchülerInnen an ihren Plätzen und stehen auf, wenn die Lehrkraft den Klassenraum betritt, damit der Unterricht danach beginnen kann.
- SchülerInnen haben sich aktiv am Unterricht zu beteiligen und erledigen Arbeitsaufträge gewissenhaft.
- Das Trinken von Wasser und ungesüßtem Tee ist - mit wenigen Ausnahmen (wie z.B. im PC-Raum oder in der Turnhalle) - jederzeit möglich. Der Konsum von süßen Getränken, Energydrinks und alkoholhaltigen Getränken ist nicht erlaubt. Eine gesunde Jause unterstützt das konzentrierte Arbeiten. Hingegen sind Süßigkeiten, Knabbereien wie z.B. Chips und jede andere Art von Junkfood in der Schule verboten.
- In den kleinen Pausen sind die SchülerInnen in der Klasse, um sich auf die kommende Stunde mit dem benötigten Unterrichtsmaterial vorbereiten zu können. Unnötiges Verweilen im Gang muss aus diesem Grunde untersagt werden. Der Unterricht beginnt mit dem Läuten.
- Der Klassensprecher / die Klassensprecherin meldet in der Direktion, wenn 5 Minuten nach dem Läuten die Klasse noch ohne Lehrperson ist.
- Während der gesamten Unterrichts- und Pausenzeit dürfen die SchülerInnen das Schulgebäude und den Schulhof nicht ohne Abmeldung oder Auftrag verlassen. Zum Schulhof gehört der asphaltierte Innenhof, der angrenzende Spielplatz (und der Sportplatz).
- Das Filmen oder Fotografieren von anderen Personen ohne deren Einwilligung ist nicht erlaubt. Dasselbe gilt für Tonaufnahmen.
- Lärmen, Raufen, Umherlaufen in den Klassenräumen und Gängen muss mit Rücksicht auf die MitschülerInnen und die Einrichtung untersagt werden. Schultaschen und Kleidungsstücke dürfen nur geordnet an den dafür vorgesehenen Plätzen abgelegt werden.
- Die SchülerInnen behandeln sämtliche Einrichtungsgegenstände und Anlagen der Schule einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel (z.B. Karten, Bälle, Werkzeuge, ...) schonend und mit Sorgfalt. Bei Beschmutzung oder Sachbeschädigung haftet die verursachende Person bzw. deren Erziehungsberechtigte. Auch das Eigentum der MitschülerInnen ist zu achten. Jede/r sollte sich dafür verantwortlich fühlen.
- Das Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- Gegenstände, von denen – missbräuchlich verwendet – eine Gefahr ausgeht oder solche, die vom Unterricht ablenken (z.B.: Knallkörper, Pistolen, (Taschen-)Messer, Pager, (elektronisches) Spielzeug,…) dürfen von den SchülerInnen nicht mitgebracht werden. Derartige Gegenstände werden von den Lehrpersonen abgenommen und den Eltern bzw. – bei Gefahr in Verzug – der Polizei übergeben.
- Im Schulhof sind während des Schulbetriebes das Radfahren, Skateboardfahren, Inlineskaten und Scooterfahren aus Sicherheitsgründen verboten. Das Schneeballwerfen ist grundsätzlich wegen Verletzungsgefahr nicht erlaubt.
- Über Mittag haben die SchülerInnen das Schulgelände zu verlassen, wenn sie nicht zu Mittagsbetreuung angemeldet sind.
- Nach dem Unterricht verlassen die SchülerInnen die Räume erst, wenn ordentlich aufgeräumt ist (Boden, Bänke, Tafel, Licht löschen, Fenster schließen, Garderobe).
- Nach Beendigung des Unterrichtes verlassen die SchülerInnen das Schulgebäude unverzüglich, sofern nicht ein weiterer Aufenthalt bewilligt wurde.
- SchülerInnen ist der Konsum und das Mitbringen von alkoholischen Getränken, (E-) Zigaretten, (E-) Shishas, Snus, Wasserpfeifen und jeglicher Art von Suchtmitteln in der/die Schule, an sonstige/n Unterrichtsorte/n, bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen verboten.
- Waffen, waffenähnliche Gegenstände und solche, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, dürfen nicht mitgebracht werden.
Unsere Anliegen an Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte
- Schicken Sie Ihr Kind regelmäßig und rechtzeitig in die Schule.
- Benachrichtigen Sie die Schule bei Fernbleiben! Im Falle des Auftretens einer anzeigepflichtigen Krankheit in der Familie ist die Schule unverzüglich hiervon zu verständigen.
- Unterschreiben Sie wichtige Mitteilungen der Schule oder bestätigen Sie die Schoolfox Nachrichten zeitnah.
- Bezahlen oder überweisen Sie Geldbeträge pünktlich.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind notwendige Schulsachen (Hausschuhe, Kleber, Schere,...) jederzeit und vollständig dabei hat.
- Erklären Sie Ihrem Kind die Grundregeln des höflichen Umgangs: grüßen, bitten und sich bedanken.
- Teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Kontaktdaten unverzüglich mit.
- Die Beaufsichtigung der SchülerInnen durch die Schule beginnt am Morgen um 7.35 Uhr und nachmittags um 13.25 Uhr. Die Beaufsichtigung endet mit Ende des Unterrichts. Für angemeldete SchülerInnen findet eine Mittagsaufsicht statt.
Die Kenntnis und Einhaltung dieser Hausordnung ist eine der Voraussetzungen für einen reibungslosen Schulbetrieb. SchülerInnen werden bei Nichtbeachtung dieser Hausordnung zur „Erfüllung versäumter Pflichten“ angehalten werden. Die Erziehungsberechtigten werden rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt.
Die Leitung und das Kollegium der Mittelschule Lochau
Stand 2026
Illustrationen: Schülerinnen Angelina F und Anna P








